Art. 8 Abs. 2 EMRK
6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
17%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer ZH VB.2024.00600 · 25.09.2025AbgewiesenEin weggewiesener Asylbewerber kann aus einer nicht hinreichend belegten Konkubinatsbeziehung mit einer Schweizerin sowie aus einer seit Mitte 2022 nicht mehr gelebten Vater-Kind-Beziehung keinen Aufenthaltsanspruch nach Art. 8 EMRK ableiten. Eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Ehe setzt voraus, dass mit dem Eheschluss…VGer ZH VB.2024.00507 · 05.06.2025AbgewiesenEin langjähriger Sozialhilfebezug von über Fr. 250'000.- erfüllt den Widerrufsgrund nach Art. 62 Abs. 1 lit. e AIG; dem gewichtigen öffentlichen Interesse an der Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung stehen keine überwiegenden privaten Interessen gegenüber, wenn die Sozialhilfeabhängigkeit qualifiziert verschuldet und die…VGer ZH VB.2024.00656 · 22.05.2025AbgewiesenBei volljährigen Kindern mit Behinderung begründet Art. 8 Abs. 1 EMRK nur dann ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, wenn ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis besteht und die Pflege zwingend durch die anwesenheitsberechtigte Mutter erbracht werden muss; selbst dann überwiegen die öffentlichen, insbesondere fiskalischen Interessen, wenn…VGer ZH VB.2024.00091 · 07.11.2024AbgewiesenWer nach einer ausländerrechtlichen Rückstufung weiterhin in erheblichem Ausmass mutwillig Schulden anhäuft, erfüllt die Widerrufsgründe von Art. 62 Abs. 1 lit. c und d AIG, auch wenn ein Anspruch aus Art. 8 EMRK besteht. Das öffentliche Fernhalteinteresse überwiegt das private Interesse am Verbleib, wenn trotz Kenntnis der Bedingungen…VGer ZH VB.2023.00684 · 29.08.2024GutgeheissenBei einer Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Auflösung einer weniger als drei Jahre dauernden eingetragenen Partnerschaft überwiegt das private Interesse am Verbleib in der Schweiz das öffentliche Interesse an einer restriktiven Einwanderungspolitik, wenn der Betroffene überdurchschnittlich integriert und langjährig in…VGer SG B 2020/19 · 28.05.2020AbgewiesenEin Anspruch auf Aufenthaltsbewilligung im umgekehrten Familiennachzug gestützt auf Art. 8 EMRK setzt eine besonders enge affektive und wirtschaftliche Beziehung zu den in der Schweiz aufenthaltsberechtigten Kindern sowie die Unmöglichkeit der Aufrechterhaltung dieser Beziehung aus dem Ausland voraus. Fehlen diese Voraussetzungen,…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.