Art. 8 Abs. 2 BZO
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BRG ZH BRGE I Nrn. 0066-0067/2020 · 05.06.2020GutgeheissenEine Baubewilligung für eine Arealüberbauung ist lärmrechtlich nicht bewilligungsfähig, wenn nicht nachvollziehbar dargelegt wird, dass alle verhältnismässigen Massnahmen nach Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft wurden, um die Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt eine umfassende…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.