Art. 8 Abs. 2 Bst. d BewD
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VGer BE 100 2018 96 · 20.12.2018AbgewiesenEine vor 1971 durch Private erstellte Strasse bleibt eine altrechtliche Privatstrasse und geht mangels gesetzlicher Grundlage nicht an die Gemeinde über (Art. 109 Abs. 2 BauG); die geringfügige Verlängerung einer solchen Privatstrasse berührt keine wesentlichen öffentlichen Interessen und betrifft keine Gemeindeinteressen im Sinn von…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.