Art. 8 Abs. 1 LSV
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
75%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_264/2024 · 06.05.2026Teilweise gutgeheissenBei einer wesentlichen Änderung einer bestehenden Schulsportanlage sind die Lärmemissionen so zu begrenzen, dass die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden (Art. 8 LSV). Bei deutlicher Überschreitung der Immissionsrichtwerte für Sportlärm sind emissionsbegrenzende Massnahmen oder Erleichterungen zu prüfen. Eine Reduktion der…BaubewilligungVGer ZG V 2023 44 · 15.03.2024AbgewiesenDie provisorische Versetzung eines Schulpavillons auf eine Sportwiese stellt keine wesentliche Änderung einer bestehenden ortsfesten Anlage i.S.v. Art. 8 Abs. 3 LSV dar, wenn keine wahrnehmbar stärkeren Lärmimmissionen zu erwarten sind. Die Beurteilung des Alltagslärms ergibt höchstens eine geringfügige Störung, sodass das Bauvorhaben…BaubewilligungVGer SG B 2022/175 · 08.05.2023Teilweise gutgeheissenBei einem kommunalen Strassenbauprojekt mit neuen Bushaltestellen sind lärmrechtliche Einwände Dritter zu prüfen, wenn diese durch die geänderte Linienführung und Haltestellen in ihrer unmittelbaren Umgebung betroffen sind. Altanlagen unterliegen bei wesentlichen Änderungen den Sanierungspflichten nach USG/LSV, nicht den Planungswerte…BaubewilligungBGer 1A.64/1999 · 21.01.2000GutgeheissenDie Zuordnung der Lärm-Empfindlichkeitsstufen muss bei einer Änderung eines Nutzungsplans (hier: Überbauungsplan) im Sinne von Art. 44 Abs. 2 LSV bereits im Planungsverfahren erfolgen und kann nicht auf das Baubewilligungsverfahren verschoben werden.GestaltungsplanBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.