Art. 8.1 BNR
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VGer BE 100 2022 113 · 20.06.2024GutgeheissenÄsthetische Gründe rechtfertigen eine Ausnahme von Bauabstandsvorschriften nur, wenn ohne die Ausnahme keine architektonisch befriedigende Lösung möglich ist; bloss der Wunsch nach der besten architektonischen Lösung genügt nicht. Im Geltungsbereich eines BLN-Gebiets und in der Umgebungsrichtung von ISOS-geschützten Ortsbildern ist bei…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.