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Art. 79b Abs. 3 BVG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer ZH SB.2025.00047 · 17.12.2025AbgewiesenArt. 79b Abs. 3 Satz 1 BVG erfasst nach seinem klaren Wortlaut nur den Fall, dass nach einem Einkauf in die 2. Säule innerhalb von drei Jahren Leistungen in Kapitalform bezogen werden; die sogenannte umgekehrte Sperrfristverletzung (Einkauf nach Kapitalbezug) fällt nicht unter diese Norm. In solchen Konstellationen ist stattdessen zu…VGer ZH SB.2024.00008 · 17.04.2024AbgewiesenBei einer Sperrfristverletzung nach Art. 79b Abs. 3 BVG ist der Pensionskasseneinkauf nur im Umfang der tatsächlichen Nettoaufbesserung zum steuerlichen Abzug zuzulassen; individuelle Beweggründe und das Argument der Doppelbesteuerung rechtfertigen weder eine Ausnahme noch eine Praxisänderung.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.