Art. 78 BV
12 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
17%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_153/2025 · 05.01.2026AbgewiesenDie Bewilligung einer Photovoltaikanlage auf einem Gebäude im ISOS-Perimeter mit Erhaltungsziel A stellt eine Bundesaufgabe dar, da Art. 18a Abs. 3 RPG eine abschliessende, direkt anwendbare bundesrechtliche Regelung enthält. Die Interessenabwägung ist daher unter Einbezug der ENHK/EKD-Gutachten vorzunehmen.BaubewilligungBGer BGE 152 II 276 · 01.01.2026AbgewiesenBei der Bewilligung von Solaranlagen auf Dächern von Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung innerhalb der Bauzone nach Art. 18a Abs. 3 RPG liegt eine Bundesaufgabe vor, die eine Anhörung der kantonalen Fachstelle zur Notwendigkeit eines Gutachtens nach Art. 7 NHG erfordert.BaubewilligungBGer 1C_523/2024 · 11.09.2025AbgewiesenDie analoge Anwendung der Kriterien Unvorhersehbarkeit, Spezialität und schwerer Schaden auf die Unterschreitung kantonaler Baumabstandsvorschriften bei vorsorglicher Unterschutzstellung eines Baums steht vor der Eigentumsgarantie (Art. 26 Abs. 2 BV) und ist nicht willkürlich, wenn die Vorinstanz die Entschädigungspflicht verneint, weil…VGer GL VG.2024.00071 · 24.06.2025Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung erfordert eine rechtsgenügliche Abklärung und Begründung der ökologisch ausreichenden Pufferzonen für Flachmoore von nationaler Bedeutung. Fehlende oder unvollständige wissenschaftliche Grundlagen führen zur Rückweisung an die Vorinstanz.BGer 1C_31/2023 · 16.06.2025AbgewiesenDer kantonale Gesetzgeber ist bei der Umsetzung von Bundes- und Völkerrecht im Denkmalschutz nicht verpflichtet, ein Zustimmungserfordernis der kantonalen Stelle für die Beseitigung oder Beeinträchtigung von Schutzobjekten vorzusehen, sofern der Vollzug sachgerecht und wirksam gewährleistet ist.VGer ZH VB.2024.00110 · 16.01.2025AbgewiesenDie Erteilung einer Baubewilligung für eine Solaranlage auf einem Kulturdenkmal (ISOS-A-Gebiet) gemäss Art. 18a Abs. 3 RPG stellt unabhängig davon, ob das Vorhaben inner- oder ausserhalb der Bauzone liegt, eine Bundesaufgabe dar, weshalb zwingend die kantonale Fachstelle zu befragen ist, ob ein Gutachten der ENHK oder EKD einzuholen…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_283/2021 · 21.07.2022AbgewiesenDie Beschwerdeführerinnen haben keine Beschwerdelegitimation nach Art. 89 BGG, da die Erteilung einer Baubewilligung innerhalb der Bauzone keine Bundesaufgabe darstellt und die Beschwerdeführerinnen nicht in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen sind.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer AG WBE.2021.170 · 13.12.2021AbgewiesenIn einem kantonalen Landschaftsschutzgebiet und im BLN-Perimeter geht die engere Besitzstandsgarantie des Hallwilerseeschutzdekrets (§ 12) der bundesrechtlichen erweiterten Besitzstandsgarantie (Art. 24c RPG) vor; die Wiederherstellungsanordnung für mehrere ohne Bewilligung erstellte Gartengestaltungselemente ist verhältnismässig, wenn…Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer AG WBE.2016.350 · 22.02.2017RückweisungDie Bestimmungen des aargauischen Baugesetzes über das ideelle Verbandsbeschwerderecht (§4 Abs. 3 BauG) gelangen auch im Beschwerdeverfahren gegen Unterschutzstellungsentscheide nach dem Kulturgesetz zur Anwendung; einer expliziten Verankerung des Verbandsbeschwerderechts im Kulturgesetz bedarf es nicht.AppGer BS VD.2015.153 · 24.10.2016AbgewiesenDie Interessen der Gesundheitsversorgung und der städtebaulichen Entwicklung überwiegen den Denkmalschutz und den Umgebungsschutz der betroffenen ISOS-Objekte, insbesondere da der Bebauungsplan die kantonalen Schutzvorgaben einhält und die Beeinträchtigung der Rheinsilhouette durch überwiegende öffentliche Interessen gerechtfertigt ist.RichtplanungBGer 1C_227/2015 · 07.01.2016AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Heimatschutz (ISOS, kommunale Gestaltungsvorschriften) und baulicher Entwicklung in der Kernzone wurde korrekt vorgenommen; das Bauprojekt integriert ein störendes Fremdelement und hält sich an die ortstypischen Gestaltungskriterien.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_429/2013 · 28.10.2013GutgeheissenDie direkte Anwendbarkeit von Art. 75b BV erfordert eine klare Abklärung, ob das Vorhaben als Haupt- oder Zweitwohnsitz genutzt wird. Fehlt diese Abklärung, ist die Bewilligung aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung zurückzuweisen.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.