Art. 78 Abs. 2 AIG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer ZH VB.2024.00208 · 16.05.2024GutgeheissenDie Anordnung der Durchsetzungshaft ist unverhältnismässig, wenn die Haftrichterin die Möglichkeit milderer Massnahmen nicht tatsächlich geprüft und fallbezogen begründet hat, weshalb diese nicht zielführend seien. Allgemeine, für abgewiesene Asylsuchende regelmässig zutreffende Ausführungen genügen den Anforderungen von Art. 78 Abs. 1…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.