Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 78 Abs. 1 VRG GR

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer GR R 2024 74 · 03.09.2024Besonderer AusgangBei Rückweisung durch das Bundesgericht nach Gutheissung der Beschwerde sind die Kosten- und Entschädigungsfolgen der vorangegangenen Verfahren so zu verlegen, wie wenn die Beschwerdeführer bereits vor Verwaltungsgericht obsiegt hätten. Für die Neubeurteilung der Kosten des vorinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens ist die Sache wegen…BaubewilligungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.