Art. 78 Abs. 1 StrG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VRK SG II/3-2026/3 · 22.04.2026Teilweise gutgeheissenDer Sondervorteil im Perimeterbeitragsverfahren bestimmt sich nach dem objektiv realisierbaren Vorteil für das Grundstück (verbesserte Zugänglichkeit), unabhängig von der subjektiven Nutzungsabsicht des Eigentümers; verschiedene Nutzungsinteressen desselben Grundstücks dürfen bei der Beitragsbemessung nicht kumulativ berücksichtigt…VRK SG II/3-2018/1 · 30.03.2017AbgewiesenAuch wer nicht Eigentümer eines Grundstücks ist, kann nach Art. 78 Abs. 2 StrG in einen Unterhaltsperimeter für eine Gemeindestrasse 3. Klasse einbezogen werden, sofern ihm durch die Strasse ein wirtschaftlicher Sondervorteil entsteht. Ein Dienstbarkeitsberechtigter, der zur Erfüllung seiner Unterhaltspflicht an einem eingedolten…VGer SG B 2015/268 · 23.02.2017AbgewiesenDer Ausbau einer bestehenden Kiesstrasse zu einer entwässerten, asphaltierten Gemeindestrasse dritter Klasse begründet auch dann einen wirtschaftlichen Sondervorteil im Sinne von Art. 78 Abs. 1 StrG für die angrenzenden Grundstücke, wenn diese bereits über eine hinreichende Erschliessung verfügten. Die Perimeterbeitragspflicht der…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.