Art. 78 Abs. 1 BV
13 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
38%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2024.343 · 04.09.2025GutgeheissenVerlangt ein Verfahrensbeteiligter wiederholt einen Augenschein und bildet die Einordnung eines Neubaus in ein nach ISOS mit Erhaltungsziel A geschütztes Ortsbild das zentrale Verfahrensthema, so verletzt die Beschwerdeinstanz das rechtliche Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV), wenn sie auf einen Augenschein verzichtet und diese Unterlassung…BaubewilligungBGer 1C_480/2023 · 09.12.2024AbgewiesenDie Bewilligung einer Mobilfunkantenne in der Nähe eines ISOS-geschützten Ortskerns kann verweigert werden, wenn der Eingriff in das geschützte Landschafts- und Ortsbild nicht durch ein übergeordnetes öffentliches Interesse (z. B. Netzabdeckung) gerechtfertigt ist. Die kantonale und kommunale Ästhetikklausel ist in diesem Fall nicht…BaubewilligungBGer 1C_559/2022 · 28.10.2024AbgewiesenDie Gemeindeautonomie nach Art. 50 Abs. 1 BV umfasst die Entscheidungsfreiheit der Gemeinden des Kantons Zürich bei der Beurteilung der Schutzwürdigkeit von Objekten gemäss § 203 Abs. 1 lit. c PBG/ZH. Die Vorinstanz darf die Interessenabwägung und Verhältnismässigkeitsprüfung vollumfänglich überprüfen, sofern sie nicht willkürlich ist.VGer ZG V 2021 58 · 12.09.2022AbgewiesenDas ISOS gilt nur bei der Erfüllung von Bundesaufgaben unmittelbar (Art. 2 und 3 NHG); bei kantonalen und kommunalen Aufgaben wie der Baubewilligungserteilung wird der Ortsbildschutz durch kantonales und kommunales Recht gewährleistet. Hat eine Gemeinde das ISOS durch den Erlass einer Ortsbildschutzzone, Inventarisierungen und ein…BaubewilligungVGer SG B 2021/34 · 17.03.2022AbgewiesenDas ISOS ist bei kantonalen und kommunalen Aufgaben nicht direkt anwendbar, sondern findet mittelbar über die Nutzungsplanung und Interessenabwägung Berücksichtigung. Eine Bewilligung nach Art. 28bis GSchVG stellt keine Bundesaufgabe dar, selbst wenn sie dem Gewässerschutz dient.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_43/2020 · 01.04.2021Teilweise gutgeheissenDie kantonale Regelung in § 25 Abs. 4 DMSG, wonach Objekte jünger als 70 Jahre nicht gegen den Willen der Eigentümerschaft unter Schutz gestellt werden können, verstösst gegen das Granada-Übereinkommen und ist daher aufzuheben. Die übrigen angefochtenen Bestimmungen lassen sich völkerrechtskonform auslegen.BGer BGE 147 I 308 · 01.01.2021Teilweise gutgeheissenDie kantonale Regelung in § 25 Abs. 4 DMSG, wonach Objekte jünger als 70 Jahre nicht gegen den Willen der Eigentümerschaft unter Schutz gestellt werden können, verstösst gegen das Granada-Übereinkommen und ist daher aufzuheben. Die übrigen angefochtenen Bestimmungen lassen sich völkerrechtskonform auslegen.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_128/2019 · 25.08.2020Teilweise gutgeheissenDas öffentliche Interesse am Erhalt der Gründersiedlung Friesenberg (hohe architektonische und sozialgeschichtliche Bedeutung) überwiegt die Interessen an Verdichtung, günstigem Wohnraum und ökologischen Aspekten. Die Vorinstanz hat die Interessenabwägung korrekt vorgenommen.BGer 1C_635/2018 · 31.03.2020AbgewiesenEin Bauvorhaben in einem ISOS-Gebiet mit Erhaltungsziel B muss gemäss § 238 Abs. 2 PBG/ZH eine gute Gesamtwirkung erreichen, wobei die Länge und Sichtbarkeit der Fassade massgeblich sind, wenn sie die Wirkung inventarisierter Liegenschaften beeinträchtigen.BaubewilligungBGer 1C_578/2016 · 28.06.2017AbgewiesenDie Praxis einer Gemeinde, in einer Altstadt generell nur Holzfensterläden zu bewilligen, ist bei nicht denkmalgeschützten Gebäuden unverhältnismässig, wenn hochwertige Aluminiumfensterläden das Ortsbild nicht beeinträchtigen und die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) übermässig einschränken.BaubewilligungBGer 1C_474/2016 · 01.06.2017AbgewiesenBei der Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz (ISOS) und Wohnraumverdichtung ist ein geringfügiger Eingriff in die Schutzanliegen hinnehmbar, wenn der historische Charakter der Bebauung gewahrt bleibt und ein gewichtiges öffentliches Interesse an der Schaffung von Wohnraum besteht.BaubewilligungAusnahmebewilligungBRG ZH BRGE II Nrn. 0051-0052/2017 · 04.04.2017AbgewiesenDie Inventarentlassung eines Fabrikgebäudes aus dem kommunalen Schutzinventar und die Teilrevision eines privaten Gestaltungsplans, die den Abbruch und Ersatzbau vorsieht, sind rechtmässig, wenn die Schutzwürdigkeit des Objekts nach umfassender Abklärung verneint wird und die Anliegen des ISOS im Rahmen der kantonalen Planungshoheit…BaubewilligungGestaltungsplanAusnahmebewilligungVGer AG WBE.2015.179 · 14.06.2016GutgeheissenAuch bei der Erfüllung kantonaler Aufgaben (Baubewilligung) sind die Schutzanliegen eines ISOS-Gebiets von nationaler Bedeutung im Rahmen einer Interessenabwägung zu berücksichtigen; die blosse Einhaltung der quantitativen Grundmasse entbindet nicht von dieser Abwägungspflicht. Bei einer erheblichen Beeinträchtigung des national…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.