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Art. 78 Abs. 1 AIG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00670 · 11.11.2025Teilweise gutgeheissenDurchsetzungshaft ist verhältnismässig, wenn die Steuerungsfähigkeit der ausreisepflichtigen Person trotz psychischer Erkrankung nicht aufgehoben ist und eine Verhaltensänderung nicht ausgeschlossen werden kann. Die Kürzung der Honorarnote der unentgeltlichen Rechtsvertretung ist rechtswidrig, wenn dem Rechtsvertreter keine zumutbare…VGer ZH VB.2024.00208 · 16.05.2024GutgeheissenDie Anordnung der Durchsetzungshaft ist unverhältnismässig, wenn die Haftrichterin die Möglichkeit milderer Massnahmen nicht tatsächlich geprüft und fallbezogen begründet hat, weshalb diese nicht zielführend seien. Allgemeine, für abgewiesene Asylsuchende regelmässig zutreffende Ausführungen genügen den Anforderungen von Art. 78 Abs. 1…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.