Art. 78 Abs. 1 aBauG
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50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer BE 100 2023 177 · 30.05.2023RückweisungEine Strasse, die mehrere freistehende Häuser mit separaten Baubewilligungen und verschiedenen Bauherrschaften erschliesst, ist keine blosse Hauszufahrt, sondern eine Detailerschliessungsanlage, die nach Art. 78 Abs. 1 aBauG unentgeltlich an die Gemeinde übergeht. Die Frage, ob die Anlage die für diesen Übergang erforderliche…BaubewilligungVGer BE 100 2018 308 · 03.04.2019GutgeheissenEine vor 1971 erstellte, privat gebliebene Hauszufahrt untersteht auch dann nicht den öffentlich-rechtlichen Strassenabstandsvorschriften, wenn nachträglich weitere Grundstücke angeschlossen werden und sie faktisch die Funktion einer Detailerschliessungsanlage erhält, solange weder ein gesetzlicher Eigentumsübergang (Art. 78 Abs. 1…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.