Art. 77e Abs. 1 VZAE
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00451 · 18.12.2024Teilweise gutgeheissenDie vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung nach Art. 34 Abs. 4 AIG setzt neurechtlich nur noch in sprachlicher Hinsicht erhöhte Anforderungen gegenüber der ordentlichen Erteilung voraus; die Verweigerung wegen früherer Sozialhilfeabhängigkeit oder länger zurückliegender, nicht besonders schwerwiegender Straftaten erfordert…VGer ZH VB.2024.00430 · 06.11.2024AbgewiesenDie Erteilung der Niederlassungsbewilligung setzt gemäss Art. 58a Abs. 1 lit. d AIG i.V.m. Art. 77e Abs. 1 VZAE voraus, dass die ausländische Person die Lebenshaltungskosten durch eigenes Einkommen oder Vermögen zu decken vermag; ein Beschäftigungsgrad von rund 50 % mit einem Nettoeinkommen deutlich unterhalb des sozialhilferechtlichen…VGer ZH VB.2024.00303 · 16.10.2024GutgeheissenVorläufig aufgenommene Personen, die ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten können und über eine ausgeprägte soziale und sprachliche Integration verfügen, erfüllen die Voraussetzungen für eine Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG; die Beurteilung der wirtschaftlichen Selbsterhaltungsfähigkeit hat anhand der…AusnahmebewilligungVGer AG WBE.2021.89 · 17.11.2022AbgewiesenDie Rückstufung einer niederlassungsberechtigten ausländischen Person (Art. 63 Abs. 2 AIG) ist eine eigenständige migrationsrechtliche Massnahme und nicht als mildere Massnahme zum Widerruf mit Wegweisung zu verstehen; massgebend für das öffentliche Interesse ist das desintegrierte Verhalten nach dem 1. Januar 2019.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.