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Art. 77a Abs. 1 VZAE

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00166 · 10.04.2025GutgeheissenEin deutlich verspätetes Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ist zuzulassen, wenn die Verspätung auf vertretbaren Gründen beruht; die Nichtverlängerung erweist sich als unverhältnismässig, wenn der Wegweisungsvollzug unzumutbar ist und das private Interesse an einem Verbleib das öffentliche Wegweisungsinteresse überwiegt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.