Art. 77a Abs. 1 lit. b VZAE
9 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00155 · 16.04.2026AbgewiesenDie Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung ist verhältnismässig, wenn eine ausländische Person trotz ausländerrechtlicher Verwarnung weiterhin in erheblichem Mass mutwillig Schulden anhäuft und sich dabei insgesamt ungenügend um die Sanierung der finanziellen Situation bemüht. Das öffentliche Interesse an der Wegweisung überwiegt…VGer ZH VB.2025.00191 · 20.08.2025AbgewiesenBei mutwilliger Schuldenwirtschaft und fortgesetzter Straffälligkeit trotz ausländerrechtlicher Verwarnungen erfüllt der Ausländer den Widerrufsgrund nach Art. 62 Abs. 1 lit. c AIG; die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung erweist sich angesichts des grossen öffentlichen Fernhalteinteresses auch dann als verhältnismässig, wenn…VGer ZH VB.2025.00040 · 15.04.2025AbgewiesenLohnabrechnungen ohne Nachweis der effektiven Lohnzahlung reichen als Einkommensbeleg für den Anspruch auf Kantonswechsel nach Art. 37 Abs. 2 AIG nicht aus, wenn der Beschwerdeführer als faktischer Alleininhaber der Arbeitgeberfirma anzusehen ist und deren Geschäfte nicht transparent sind. Die Beweislosigkeit des anspruchsbegründenden…VGer ZH VB.2024.00091 · 07.11.2024AbgewiesenWer nach einer ausländerrechtlichen Rückstufung weiterhin in erheblichem Ausmass mutwillig Schulden anhäuft, erfüllt die Widerrufsgründe von Art. 62 Abs. 1 lit. c und d AIG, auch wenn ein Anspruch aus Art. 8 EMRK besteht. Das öffentliche Fernhalteinteresse überwiegt das private Interesse am Verbleib, wenn trotz Kenntnis der Bedingungen…VGer ZH VB.2023.00392 · 30.05.2024GutgeheissenDie Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung einer seit ihrem siebten Lebensjahr in der Schweiz aufgewachsenen und vollständig integrierten Ausländerin der zweiten Generation erweist sich trotz erheblicher Verschuldung als unverhältnismässig, da das private Interesse am Verbleib das öffentliche Fernhalteinteresse überwiegt. Eine…VGer ZH VB.2023.00699 · 21.02.2024AbgewiesenWer trotz angemessenen Einkommens und wiederholter ausländerrechtlicher Verwarnungen nur einen Bruchteil seines Überschusses zur Schuldentilgung aufwendet, handelt mutwillig und erfüllt die Widerrufsgründe gemäss Art. 62 Abs. 1 lit. c und d AIG. Das öffentliche Fernhalteinteresse überwiegt in einem solchen Fall die privaten Interessen…VGer ZH VB.2023.00578 · 07.02.2024AbgewiesenWer zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt wurde und trotz mehrfacher ausländerrechtlicher Verwarnungen während 15 Jahren mutwillig Schulden in der Höhe von über CHF 380'000 angehäuft hat, erfüllt beide Widerrufsgründe nach Art. 62 Abs. 1 lit. b und lit. c AIG. Die anschliessende Interessenabwägung ergibt, dass das…VGer ZH VB.2023.00659 · 10.01.2024Teilweise gutgeheissenEine Schuldenumschichtung auf den persönlichen und familiären Umkreis stellt eine taugliche Sanierungsmassnahme im Sinne des Ausländerrechts dar, sofern dadurch eine nachhaltige Schuldenregulierung mit inskünftig fristgerechter Begleichung der Verbindlichkeiten ermöglicht wird. Nicht die Verschuldung an sich, sondern die mutwillige…AppGer BS VD.2021.95 · 26.10.2021GutgeheissenDie Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung wegen mutwilliger Schuldenwirtschaft und wiederholter Delinquenz (Art. 62 Abs. 1 lit. c AIG) erweist sich als unverhältnismässig, wenn der Betroffene seit fast 30 Jahren in der Schweiz lebt, beruflich integriert ist und eine enge gelebte Vater-Sohn-Beziehung zu einem in der Schweiz…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.