Art. 77 VZAE
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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VGer ZH VB.2024.00511 · 16.10.2024AbgewiesenNach Scheitern der ehelichen Gemeinschaft mit einem EU-Bürger, der lediglich über eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA (keine Niederlassungsbewilligung) verfügte, richtet sich ein nacheheliches Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Ehegattin nicht nach Art. 50 AIG, sondern allein nach Art. 77 VZAE; ein nachehelicher Härtefall setzt…VGer ZH VB.2023.00708 · 07.02.2024AbgewiesenEine ausländische Person kann sich für einen nachehelichen Härtefall nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG nicht auf psychische eheliche Gewalt berufen, wenn sie die behauptete systematische Oppression weder hinreichend substanziiert schildert noch mit geeigneten Beweismitteln belegt. Ohne rechtsgenüglichen Nachweis entfällt auch der…AppGer BS VD.2018.205 · 29.05.2019AbgewiesenDie Nichtverlängerung einer ausländerrechtlichen Aufenthaltsbewilligung nach aufgelöster Ehe verletzt Art. 8 EMRK nicht, wenn das öffentliche Interesse an der Wegweisung — insbesondere aufgrund schwerer Straftaten, mangelnder Integration und erheblicher Verschuldung — das private Interesse an der Beziehung zum in der Schweiz lebenden…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.