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Art. 77 Abs. 6 VZAE

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VGer ZH VB.2024.00212 · 12.09.2024AbgewiesenEine kosovarische Staatsangehörige hat keinen nachehelichen Aufenthaltsanspruch nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG, wenn eheliche Gewalt durch den schwedischen Ehemann nicht glaubhaft gemacht werden kann. Die Einstellung des Strafverfahrens gegen den Ehemann trotz des Grundsatzes «in dubio pro duriore» sowie widersprüchliche und sich…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.