Art. 77 Abs. 6 VZAE
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VGer ZH VB.2024.00212 · 12.09.2024AbgewiesenEine kosovarische Staatsangehörige hat keinen nachehelichen Aufenthaltsanspruch nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG, wenn eheliche Gewalt durch den schwedischen Ehemann nicht glaubhaft gemacht werden kann. Die Einstellung des Strafverfahrens gegen den Ehemann trotz des Grundsatzes «in dubio pro duriore» sowie widersprüchliche und sich…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.