Art. 77 Abs. 1 KRG
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer GR R 2021 112 · 05.09.2023RückweisungEine Baubewilligung, die die Unterschreitung des kommunalen Strassenabstands auf Art. 77 Abs. 1 KRG stützt, ist rechtswidrig, weil Art. 77 Abs. 3 KRG diese Norm für Strassenabstände der Gemeinden ausdrücklich vorbehält. Die Baubehörde hat die Unterschreitung des Strassenabstands stattdessen am Massstab des Hofstattrechts (Art. 14 BauG…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer GR R 2020 21 · 20.07.2021GutgeheissenDie Einräumung eines Näherbaurechts zu einer gemeindeeigenen Strassenparzelle erfordert eine sorgfältige Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen; ein rein privates Interesse des Bauherrn an der Optimierung seiner Überbauung genügt nicht, um vom für alle Strassenanstösser geltenden Grenzabstandssystem abzuweichen. Die…BaubewilligungVGer GR R 2018 95 · 04.03.2020AbgewiesenWird ein Baugesuch unter dem Vorbehalt der Erteilung eines Näherbaurechts eingereicht und über dieses Gesuch nicht entschieden, bevor der Baubewilligungsentscheid ergeht, ist dieser verfahrensrechtliche Mangel bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen. Die Verweigerung des Näherbaurechts gemäss Art. 77 Abs. 1 KRG ist nicht zu…BaubewilligungVGer GR R 2018 34 · 04.12.2018AbgewiesenSeitenwände einer Sitzplatzüberdachung, die im Baugesuchsformular und in den Plänen nicht aufgeführt waren, werden von der erteilten Baubewilligung nicht erfasst; ohne Näherbaurecht gilt gegenüber dem Nachbargrundstück der gesetzliche Grenzabstand, und eine nachträglich beantragte Bewilligung ist zu verweigern.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.