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Art. 76 GBR Köniz

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer BE 100 2016 319 · 09.03.2017AbgewiesenDie nachträgliche Baubewilligung für eine Terrassennutzung auf dem Garagendach ist zu verweigern, wenn die kommunalrechtlichen Grenzabstandsvorschriften verletzt sind und kein gültiges Näherbaurecht besteht. Eine Wiederherstellungsverfügung, die den Rückbau grenzabstandsverletzender Elemente anordnet, ist verhältnismässig, auch wenn die…BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.