Art. 76 GBR
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_209/2017 · 18.05.2018AbgewiesenDie nachträgliche Baubewilligung für eine Terrassennutzung auf einem Garagendach ist zu verweigern, wenn die kommunalen Grenzabstandsvorschriften nicht eingehalten werden und kein Näherbaurecht oder Ausnahmegesuch vorliegt. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn sie zur Durchsetzung der…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer BE 100 2016 319 · 09.03.2017AbgewiesenDie nachträgliche Baubewilligung für eine Terrassennutzung auf dem Garagendach ist zu verweigern, wenn die kommunalrechtlichen Grenzabstandsvorschriften verletzt sind und kein gültiges Näherbaurecht besteht. Eine Wiederherstellungsverfügung, die den Rückbau grenzabstandsverletzender Elemente anordnet, ist verhältnismässig, auch wenn die…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.