Art. 76 BV
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2024/102 · 08.05.2025GutgeheissenDie Befristung eines ehehaften Wasserrechts ohne Vorliegen einer 'ersten Gelegenheit' (Nutzungsänderung, Umbau oder Erweiterung) oder geänderter tatsächlicher/rechtlicher Verhältnisse ist unzulässig. Eine rechtskräftige Verfügung von 2004 regelte bereits die zulässige Nutzung und Sanierungspflichten, sodass kein Anpassungsbedarf besteht.BGer 1C_631/2017 · 29.03.2019GutgeheissenEhehafte Wasserrechte sind nach 80 Jahren den heutigen Vorschriften zu unterstellen und grundsätzlich entschädigungslos anzupassen. Bau- und Ausnahmebewilligungen für Wasserkraftwerke dürfen erst erteilt werden, wenn eine Konzession nach heutigem Recht vorliegt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.