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Art. 76 Abs. 5 BauR

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer SG B 2020/244 · 07.06.2021AbgewiesenEin Baugesuch, das gemeinschaftliche Teile einer Stockwerkeigentümergemeinschaft betrifft, bedarf der Zustimmung der Gemeinschaft. Fehlt diese, darf die Baubehörde auf das Gesuch nicht eintreten.BaubewilligungUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.