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Art. 76 Abs. 4 KRG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer GR R 2020 11 · 13.07.2021Teilweise gutgeheissenDie Frage, ob eine erstellte Einfriedung die Abstandsvorschriften gemäss Art. 76 Abs. 4 KRG tatsächlich einhält, ist nicht im Baubewilligungsverfahren, sondern im Rahmen der Bauabnahme zu klären. Einsprachekosten dürfen Einsprechenden nach Art. 96 Abs. 2 KRG nur auferlegt werden, wenn die Einsprache offensichtlich unzulässig oder…BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.