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Art. 76 Abs. 1 aBauG

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VGer BE 100 2023 177 · 30.05.2023RückweisungEine Strasse, die mehrere freistehende Häuser mit separaten Baubewilligungen und verschiedenen Bauherrschaften erschliesst, ist keine blosse Hauszufahrt, sondern eine Detailerschliessungsanlage, die nach Art. 78 Abs. 1 aBauG unentgeltlich an die Gemeinde übergeht. Die Frage, ob die Anlage die für diesen Übergang erforderliche…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.