Art. 75 Abs. 3 KRG
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0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer GR R 2017 64 · 21.08.2018NichteintretenDie einzelnen Stockwerkeigentümer einer Stockwerkeigentümergemeinschaft sind nicht zur Beschwerdeerhebung beim Verwaltungsgericht legitimiert, wenn ausschliesslich die StWEG als Körperschaft im vorinstanzlichen Einspracheverfahren als Partei aufgetreten ist und damit der Instanzenzug nicht eingehalten wurde.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.