Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 75 Abs. 1 lit. f AIG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00471 · 21.08.2025AbgewiesenDie Heiratspläne einer aus der Schweiz weggewiesenen Person stehen dem Vollzug der Ausschaffungshaft grundsätzlich nicht entgegen; Unverhältnismässigkeit der Haft setzt voraus, dass sämtliche notwendigen Papiere vorliegen, ein Heiratstermin feststeht und innert kurzer Frist mit der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zu rechnen ist.…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.