Art. 74 VRPG (Kt. Bern)
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VGer BE 100 2016 68 · 27.02.2017AbgewiesenEine Gewässerschutzbewilligung ersetzt keine Baubewilligung für den Kiesabbau; die Baubewilligung von 1958 für eine Kiesaufbereitungsanlage umfasste nicht den Kiesabbau im geltend gemachten Perimeter, und die Besitzstandsgarantie nach Art. 3 BauG schützt nur denjenigen Kiesabbau, der bei Inkrafttreten der kantonalen…Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.