Art. 74 SG
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VGer BE 100 2025 67 · 06.01.2026AbgewiesenIm Baubewilligungsverfahren sind privatrechtliche Einwände (Dienstbarkeiten, zivilrechtliche Vereinbarungen) grundsätzlich nicht zu prüfen; massgebend ist allein die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht. Eine privatrechtliche Dienstbarkeit steht einem Bauvorhaben nur dann entgegen, wenn durch sie…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.