Art. 74 Abs. 2 BV
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer BE 100 2022 389 · 07.05.2025AbgewiesenDer Betrieb adaptiver Antennen mit Korrekturfaktor KAA gemäss Anhang 1 Ziff. 63 NISV ist mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar; die bestehenden QS-Systeme mit automatischer Leistungsbegrenzung sind geeignet, den bewilligungskonformen Betrieb adaptiver Mobilfunkantennen ausreichend zu überwachen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer BE 100 2020 136 · 31.03.2020AbgewiesenDer Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone auf 5G-fähige adaptive Antennen ist raumplanungsrechtlich zulässig, wenn relative Standortgebundenheit nach Art. 24 Bst. a RPG zu bejahen ist und keine überwiegenden Interessen im Sinn von Art. 24 Bst. b RPG entgegenstehen. Die «worst case»-Beurteilung adaptiver…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungVGer SG B 2017/102 · 06.11.2018AbgewiesenBei der Veranlagung einer Nachbelastung für den Kanalisationsanschlussbeitrag sind frühere, aufgrund ausserordentlich hoher Abwassermengen erhobene Sonderbeiträge nach dem Äquivalenzprinzip vollumfänglich anzurechnen. Übersteigt der teuerungsbereinigte frühere Beitrag den hypothetischen Neubeitrag nach aktuellem Recht, fehlt eine…Umnutzung / ZweckänderungVGer AG WBE.2015.187 · 23.02.2016GutgeheissenEinheitsgebühren für die Einleitung von sauberem Fremdwasser (Kühlwasser) und verschmutztem Abwasser in die Kanalisation verstossen gegen das umweltrechtliche Verursacherprinzip (Art. 74 Abs. 2 BV, Art. 60a Abs. 1 GSchG) und das Äquivalenzprinzip. Eine Kann-Vorschrift, die Gebührenreduktionen ermöglicht, aber weder zwingend vorschreibt…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.