Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 74 Abs. 1 AIG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00700 · 09.12.2024GutgeheissenDie Ausschaffungshaft ist unverhältnismässig, wenn der Haftrichter mildere Massnahmen (Eingrenzung, Meldepflicht) nicht ernsthaft geprüft hat und die privaten Interessen des Betroffenen (erhebliche psychische Gesundheitsprobleme, gelebte Familienbeziehung) das öffentliche Vollzugsinteresse überwiegen. Das blosse Untertauchengewesen-Sein…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.