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Art. 738 ZGB

6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer AG WBE.2025.302 · 09.07.2026AbgewiesenEin im Grundbuch eingetragenes Grenz- und Anbaurecht enthält begrifflich auch ein Näherbaurecht, da es dem Berechtigten erlaubt, die gesetzliche Grenzabstandsvorschrift bis auf null zu unterschreiten, ohne zwingend an die Grenze zu bauen. Verlangt der Dienstbarkeitsvertrag ausdrücklich nur ein Grenzbaurecht, ist ein Näherbaurecht…BaubewilligungVGer BE 100 2022 71 · 03.04.2023AbgewiesenEin im Grundbuch als 'öffentliches Wegrecht' eingetragenes Gemeindedienstbarkeitsrecht an einer Nachbarparzelle ist nach historischer Auslegung und objektiver Interessenlage als Fuss- und Fahrwegrecht zu qualifizieren, wenn der erschlossene Weg schon bei Errichtung der Dienstbarkeit der strassenmässigen Erschliessung diente. Damit gilt…BaubewilligungVGer BE 100 2021 117 · 09.09.2022AbgewiesenEine bestehende Stichstrasse mit 3 m Fahrbahnbreite genügt für die baurechtliche Erschliessung eines Mehrfamilienhauses in einem weitgehend überbauten Gebiet, wenn die Mehrbelastung verhältnismässig gering ist und die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt. Eine ungemessene Wegrechtsdienstbarkeit deckt die zonenkonform bedingte…BaubewilligungVGer BE 100 2018 458 · 29.07.2019AbgewiesenBei ungemessenen Wegrechten, die von Beginn an auch der Wohnnutzung dienten, stellt der Neubau eines Einfamilienhauses auf dem berechtigten Grundstück keine unzumutbare Mehrbelastung im Sinn von Art. 739 ZGB dar; die blosse Intensivierung einer bereits bestehenden Wohnnutzung begründet keine Zweckänderung.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 5D_103/2016 · 15.03.2017AbgewiesenBei einem ungemessenen Fuss- und Fahrwegrecht ist der Inhalt und Umfang anhand der Bedürfnisse des berechtigten Grundstücks zu bestimmen, wobei die langandauernde Ausübung nur subsidiär herangezogen wird. Die Interessenabwägung fällt zugunsten der funktionalen Erschliessung des berechtigten Grundstücks aus, selbst wenn dies Eingriffe in…BGer 1C_255/2015 · 14.03.2016AbgewiesenDie Grunddienstbarkeit eines Fuss- und Fahrwegrechts umfasst auch die Freihaltung von Sichtfeldern, wenn dies für die verkehrssichere Ausübung des Wegrechts erforderlich ist. Die Verkehrssicherheit einer Zufahrt kann bei geringem Verkehrsaufkommen ohne weitere Abklärungen bejaht werden.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.