Art. 738 Abs. 1 ZGB
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VGer AG WBE.2025.302 · 09.07.2026AbgewiesenEin im Grundbuch eingetragenes Grenz- und Anbaurecht enthält begrifflich auch ein Näherbaurecht, da es dem Berechtigten erlaubt, die gesetzliche Grenzabstandsvorschrift bis auf null zu unterschreiten, ohne zwingend an die Grenze zu bauen. Verlangt der Dienstbarkeitsvertrag ausdrücklich nur ein Grenzbaurecht, ist ein Näherbaurecht…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.