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Art. 731 Abs. 1 ZGB

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZG V 2022 3 · 17.04.2023GutgeheissenDie Baubewilligung für ein Einfamilienhaus mit Attikageschoss in der Wohnzone W2B ist aufzuheben, weil das Attikageschoss den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhält und damit die gute Gesamtwirkung nach § 20 Abs. 1 BO Zug nicht erfüllt wird.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.