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Art. 73 KRG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer GR R 2021 74 · 09.07.2024GutgeheissenEin Ersatzbau nach Hofstattrecht (Art. 82 BG / Art. 81 KRG) ist nicht bewilligungsfähig, wenn er gemäss einem externen Bauberatungsbericht die Anforderungen an die gute Gesamtwirkung und die Erhaltung der Siedlungsstruktur der Dorfzone gemäss Art. 73 KRG verletzt; ein erst im Beschwerdeverfahren eventualiter eingereichtes, abgeändertes…BaubewilligungVGer GR R 2022 100 · 26.09.2023AbgewiesenEin im falschen Verfahren (vereinfachtes Meldeverfahren) bewilligtes und bereits erstelltes Bauwerk kann durch nachträgliches ordentliches Baubewilligungsverfahren formell geheilt werden, sofern das Vorhaben die materiellen Bauvorschriften einhält (Art. 60 Abs. 4 KRVO). Nachbarn haben keinen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Erhalt…BaubewilligungVGer GR R 2022 1 · 23.11.2022AbgewiesenFreistehende Solaranlagen fallen nicht in den Anwendungsbereich von Art. 18a RPG und Art. 32a RPV; ihre Bewilligungspflicht richtet sich nach Art. 22 Abs. 1 RPG und kantonalem Recht. Kommunale Richtlinien über die Gestaltung von Solaranlagen sind bloss intern verbindliche Verwaltungsverordnungen und bedürfen keiner…BaubewilligungBGer 1C_244/2018 · 28.03.2019AbgewiesenDie etappenweise Überbauung einer Parzelle ist zulässig, wenn die einzelnen Bauvorhaben für sich genommen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Auslegung von Art. 26 BG (Minimalbesonnung) durch die Vorinstanz, wonach 50 % der Haupträume eines Gebäudes besonnt sein müssen, ist nicht willkürlich.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.