Art. 73 Abs. 2 KV
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer ZH VB.2025.00553 · 25.06.2026GutgeheissenDie Verweigerung einer Bewilligung für die Ausübung von Verwaltungsratsmandaten in Familienunternehmen durch eine vollamtliche Bezirksrichterin ist nur dann rechtmässig, wenn konkrete Interessenkollisionen oder ein Befangenheitsanschein bestehen; rein abstrakte Prozessrisiken rechtfertigen keine Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit.VGer ZH AB.2024.00001 · 21.05.2024AbgewiesenBlosse Kollegialität zwischen den Mitgliedern eines Gerichts begründet keine Ausstandspflicht; ein Ausstandsgesuch gegen das Gesamtgericht erfordert eine substanziierte Begründung, die den verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine gesetzmässige Gerichtszusammensetzung berücksichtigt.BaubewilligungVGer ZH AB.2023.00001 · 16.04.2024AbgewiesenBlosse Kollegialität zwischen Gerichtsmitgliedern begründet keine Ausstandspflicht; der Umstand, dass der Gerichtspräsident des Baurekursgerichts persönlich Partei ist, rechtfertigt keinen Ausstand der gesamten zuständigen 2. Abteilung, sofern keine konkreten Hinweise auf eine tatsächliche Einflussnahme vorliegen. Ein Ausstandsgesuch…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.