Art. 73 Abs. 1 VRG GR
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer GR R 2024 74 · 03.09.2024Besonderer AusgangBei Rückweisung durch das Bundesgericht nach Gutheissung der Beschwerde sind die Kosten- und Entschädigungsfolgen der vorangegangenen Verfahren so zu verlegen, wie wenn die Beschwerdeführer bereits vor Verwaltungsgericht obsiegt hätten. Für die Neubeurteilung der Kosten des vorinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens ist die Sache wegen…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_169/2017 · 30.06.2017Teilweise gutgeheissenEine Ausnahmebewilligung nach kommunalem Baurecht kann auch aus siedlungsgestalterischen Gründen erteilt werden, wenn eine architektonisch gute Lösung gewährleistet ist, ohne dass eine besondere Härte für die Bauherrschaft vorliegen muss. Die Kostenverteilung muss die Teilunterwerfung der Bauherrschaft unter einen Streitpunkt…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.