Art. 712g Abs. 1 ZGB
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VGer SG B 2020/244 · 07.06.2021AbgewiesenEin Baugesuch, das gemeinschaftliche Teile einer Stockwerkeigentümergemeinschaft betrifft, bedarf der Zustimmung der Gemeinschaft. Fehlt diese, darf die Baubehörde auf das Gesuch nicht eintreten.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.