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Art. 712b Abs. 2 ZGB

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer SG B 2020/244 · 07.06.2021AbgewiesenEin Baugesuch, das gemeinschaftliche Teile einer Stockwerkeigentümergemeinschaft betrifft, bedarf der Zustimmung der Gemeinschaft. Fehlt diese, darf die Baubehörde auf das Gesuch nicht eintreten.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKGer LU 7H 18 256 · 23.07.2019NichteintretenEin einzelner Stockwerkeigentümer, der einen gültig zustande gekommenen Baubeschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft über gemeinschaftliche Teile nicht beim Zivilrichter angefochten hat, verliert damit die Einsprache- und Beschwerdebefugnis im öffentlich-rechtlichen Baubewilligungsverfahren — einschliesslich für…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.