Art. 712a Abs. 1 ZGB
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VGer BE 100 2024 17 · 23.04.2025RückweisungWohnungen im Stockwerkeigentum sind bei der amtlichen Bewertung unabhängig von der Gebäudeartnote des Stammgebäudes mit mindestens der Gebäudeartnote 2 zu bewerten, da sich ihr Verkehrswert statistisch stärker am Realwert orientiert als Renditeobjekte; wertmindernde Umstände wie Lage oder Ausstattung sind über die übrigen…KGer LU 7H 18 256 · 23.07.2019NichteintretenEin einzelner Stockwerkeigentümer, der einen gültig zustande gekommenen Baubeschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft über gemeinschaftliche Teile nicht beim Zivilrichter angefochten hat, verliert damit die Einsprache- und Beschwerdebefugnis im öffentlich-rechtlichen Baubewilligungsverfahren — einschliesslich für…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.