Art. 71 Abs. 1 ZPO
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VGer BE 100 2020 429 · 26.09.2022Besonderer AusgangBei einfacher Streitgenossenschaft entfällt die solidarische Kostenhaftung, wenn der Prozessausgang für die einzelnen Streitgenossen unterschiedlich ist; Organisationen, die das kantonale Urteil nicht angefochten haben, werden bei identischem Verfahrensaufwand nicht kostenpflichtig.RichtplanungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.