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Art. 71 Abs. 1 BauG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer BE 100 2025 12 · 20.01.2026RückweisungDie Planlegende zum Zonenplan hat nur die Funktion, kartografische Darstellungen zu erläutern, nicht aber eigenständige Nutzungsvorschriften aufzustellen. Die gemeindliche Auslegung, dass mit der Bezeichnung «Wohnzone 3-geschossig W3» in der Legende keine Begrenzung der Geschosszahl auf drei Vollgeschosse festgelegt wurde, ist rechtlich…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_398/2016 · 02.02.2017AbgewiesenEine Nebenbestimmung zu einer Baubewilligung kann nur untergeordnete Mängel heilen; bei wesentlichen Projektänderungen oder Betroffenheit zusätzlicher Interessen ist die Bewilligung zu versagen. Der Grundsatz der Einheit des Bauentscheids verbietet die Aufspaltung in separate Verfahren.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.