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Art. 7 WEG

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
KGer LU 7H 20 212 · 20.01.2022AbgewiesenEine Grenzregulierung zur Schaffung einer zusätzlichen Erschliessung für ein geplantes Bauvorhaben setzt ein überwiegendes öffentliches Interesse voraus und ist subsidiär; sie darf nicht angeordnet werden, wenn die zonenkonforme Ausschöpfung einer Ausnützungsreserve auch über andere Erschliessungsvarianten möglich ist und es sich im…BaubewilligungBGer 1A.17/2003 · 19.05.2003AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen öffentlichem Interesse an rationeller Wohnbauförderung (Art. 3, 7 WEG) und privaten Eigentumsinteressen fiel zugunsten des öffentlichen Interesses aus, da der Einbezug der Parzelle für eine optimale Erschliessung und bauliche Nutzung des Gebiets erforderlich war.BGer BGE 118 IB 417 · 27.08.1992GutgeheissenDie Anordnung einer Neuordnungsumlegung ohne Nachweis eines ausreichenden Interesses an der Schaffung neuen Wohnraumes und ohne Berücksichtigung gewichtiger Denkmalschutzinteressen verletzt Bundesrecht.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.