Art. 7 NHG
24 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_370/2025 · 05.06.2026GutgeheissenEine Beeinträchtigung eines ISOS-geschützten Objekts durch eine Mobilfunkanlage kann nicht offensichtlich ausgeschlossen werden, wenn das Vorhaben in dessen Umgebung geplant ist. Der Einbezug der kantonalen Fachstelle nach Art. 7 NHG ist daher zwingend, bevor eine Interessenabwägung vorgenommen wird.BaubewilligungBGer BGE 152 II 276 · 01.01.2026AbgewiesenBei der Bewilligung von Solaranlagen auf Dächern von Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung innerhalb der Bauzone nach Art. 18a Abs. 3 RPG liegt eine Bundesaufgabe vor, die eine Anhörung der kantonalen Fachstelle zur Notwendigkeit eines Gutachtens nach Art. 7 NHG erfordert.BaubewilligungBGer 1C_107/2025 · 06.10.2025AbgewiesenDie Interessen des Ortsbildschutzes (ISOS) und der Aufwertung des Seeufers überwiegen die ökologischen Bedenken, da keine erheblichen Beeinträchtigungen schutzwürdiger Uferbereiche oder BLN-Ziele festgestellt wurden und Ersatzmassnahmen vorgesehen sind.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2024.00405 · 02.10.2025RückweisungDie Errichtung von Zivilschutzbauten (Schutzraumpflicht gemäss BZG) stellt eine Bundesaufgabe dar; liegt das Bauvorhaben in einem ISOS-Gebiet, muss die kantonale Fachstelle (ARE) beibehalten werden, um zu prüfen, ob ein Gutachten der ENHK oder EKD einzuholen ist. Das Unterlassen dieses Einbezugs verletzt Art. 7 NHG.BaubewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0100-0101/2025 · 06.06.2025Teilweise gutgeheissenEine Arealüberbauung in der Wohnzone W4b erfüllt die Anforderungen an eine besonders gute Gestaltung gemäss § 71 PBG, wenn sie die Quartierstruktur aufnimmt und die wohnhygienischen Verhältnisse gewahrt bleiben. Eine leichte Beeinträchtigung eines ISOS-Gebiets mit Erhaltungsziel C kann bei überwiegenden öffentlichen und privaten…BaubewilligungBGer 1C_634/2022 · 04.10.2024AbgewiesenDer Bau einer Passerelle im BLN-Gebiet Pfynwald stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung dar, die nicht durch ein überwiegendes öffentliches Interesse von nationaler Bedeutung gerechtfertigt ist, da die Passerelle für die Besucherlenkung nicht erforderlich ist.BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00729 · 29.08.2024RückweisungLiegt ein Bauvorhaben in einem ISOS-Schutzgebiet und ist aufgrund einer erforderlichen gewässerschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung eine Bundesaufgabe zu erfüllen, muss die kantonale Fachstelle gemäss Art. 7 NHG beigezogen werden, um zu beurteilen, ob ein Gutachten der ENHK oder EKD einzuholen ist. Das Baurekursgericht kann diese…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2024.00239 · 23.07.2024RückweisungDas Unterlassen des Einbezugs des kantonalen Amts für Raumentwicklung (ARE) zur Beurteilung, ob ein Gutachten der ENHK oder EKD nach Art. 7 NHG einzuholen ist, verletzt Bundesrecht, wenn eine Beeinträchtigung eines ISOS-Objekts nicht offensichtlich ausgeschlossen werden kann. Die Sache ist zur Nachholung dieser Beurteilung und zum…BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00340 · 11.07.2024GutgeheissenDie Bewilligung einer Mobilfunkanlage stellt auch innerhalb der Bauzone eine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG dar; die zuständige kantonale Fachstelle ist daher zwingend beizuziehen, bevor eine mögliche Beeinträchtigung eines ISOS-Inventarobjekts verneint werden darf. Die Entscheidbehörde darf diese…BaubewilligungBGer 1C_50/2023 · 19.03.2024GutgeheissenDie Baubewilligungsbehörde muss bei einer Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG die kantonale Fachstelle (ARE/ZH) beiziehen, wenn eine Beeinträchtigung eines ISOS-Objekts nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann. Ein Verfahrensmangel durch unterlassene Konsultation kann nicht durch nachträgliche Abklärungen…BaubewilligungBRG ZH BRGE IV Nr. 0012/2024 · 25.01.2024RückweisungDie Bewilligung einer Solaranlage im ISOS-Erhaltungsgebiet A stellt eine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 2 NHG dar, weil Art. 18a Abs. 3 RPG direkt anwendbar ist und den nötigen Bezug zum Natur-, Landschafts- und Heimatschutz aufweist; dabei spielt es keine Rolle, ob sich das Bauvorhaben innerhalb oder ausserhalb der Bauzone befindet.…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_315/2022 · 10.11.2023Teilweise gutgeheissenDie geplanten Hängeseilbrücken stellen keine Überdeckung i.S.v. Art. 38 GSchG dar, doch war ein Gutachten der ENHK/EDK gemäss Art. 7 NHG einzuholen, da das Projekt das IVS-Objekt Soliserbrücke in seinem Umgebungswert schwerwiegend beeinträchtigen kann.OrtsplanungsrevisionVGer AG WBE.2020.43 · 20.10.2021Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen ISOS-Schutz (Erhaltungsziel B) und innerer Verdichtung in Gartenstadtzonen war unvollständig, da die Auswirkungen der festgelegten Nutzungsziffern (ÜZ 0.35, GZ 0.45) auf die Schutzziele nicht hinreichend geprüft wurden. Die Stadt Aarau muss die Abwägung nachholen.OrtsplanungsrevisionRichtplanungVGer SO VWBES.2021.22 · 20.09.2021AbgewiesenAnlagen für den Gewässerzugang und die Erholungsnutzung (Treppenabgänge, Sitzstufen aus Quadersteinen) im Gewässerraum sind standortgebunden im Sinne von Art. 41c Abs. 1 GSchV und im öffentlichen Interesse, weshalb die erforderlichen Bewilligungen erteilt werden können. Beim Gewässerunterhalt handelt es sich nicht um eine Bundesaufgabe,…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_217/2018 · 11.04.2019GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Gewässerschutz, Ortsbildschutz (ISOS) und dem Bauvorhaben fiel zugunsten der absoluten Schutzgüter aus, da weder die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung im Gewässerraum noch eine hinreichende Abwägung mit den national bedeutsamen Schutzinteressen vorlagen.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer TG TVR-2019-6 · 15.05.2017GutgeheissenEin departementaler Rekursentscheid ist aufzuheben, wenn die Vorinstanz ihre auf Rechtskontrolle beschränkte Überprüfungsbefugnis überschreitet und ihr eigenes Ermessen anstelle desjenigen der autonomen Gemeinde setzt. Die Reduktion der zonenrechtlich zulässigen Baumasse aus ästhetischen Gründen setzt überwiegende öffentliche Interessen…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionVGer BE 100 2014 226 · 16.03.2016AbgewiesenEine Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone, die in einem ISOS-Objekt von nationaler Bedeutung nur eine leichte zusätzliche Beeinträchtigung bewirkt, ist nach Massgabe von Art. 6 NHG zulässig, wenn das Interesse an einer qualitativ guten Mobilfunkversorgung das Ortsbildschutzinteresse auch unter Berücksichtigung des Gebots…BaubewilligungBGer 1C_386/2012 · 03.09.2013AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Schaukäserei in einer Bauzone innerhalb eines BLN-Gebiets ist rechtmässig, wenn das Vorhaben zonenkonform ist, keine erheblichen Eingriffe in die Schutzziele des BLN-Objekts verursacht und keine obligatorische ENHK-Gutachtenpflicht nach Art. 7 Abs. 2 NHG auslöst.BaubewilligungBGer 1A.185/2006 · 05.03.2007AbgewiesenEin schwerer Eingriff in ein BLN-Gebiet ist unzulässig, wenn keine gleich- oder höherwertigen Interessen nationaler Bedeutung entgegenstehen. Die ENHK-Gutachten geniessen hohes Gewicht und konkretisieren die Schutzziele objektspezifisch.BGer 1A.104/2006 · 19.01.2007AbgewiesenDie Interessen an der Mobilfunkversorgung wogen weniger schwer als der Schutz des Ortsbilds von nationaler Bedeutung (ISOS) und die kommunalen Gestaltungsvorschriften. Eine Verschlechterung des bereits beeinträchtigten Ortsbilds durch eine Antennenanlage ist unzulässig.BaubewilligungBGer BGE 125 II 591 · 05.10.1999AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Betriebssicherheit der Kraftwerkanlage, Gewässerschutz, Natur- und Landschaftsschutz (BLN, Auenverordnung) sowie Fischereischutz führt zur Zulässigkeit der jährlichen Spülung des Ausgleichsbeckens unter strengen Auflagen, da diese Methode ökologisch und wirtschaftlich tragbar ist und den qualifizierten…BGer BGE 115 IB 472 · 07.12.1989AbgewiesenDie umfassende Interessenabwägung nach Art. 24 RPG und Art. 6 NHG erfordert die Berücksichtigung aller relevanten Anliegen, insbesondere des Hochwasserschutzes und des Natur- und Heimatschutzes. Bei Vorliegen gleich- oder höherwertiger Interessen nationaler Bedeutung kann eine Beeinträchtigung von BLN-Objekten gerechtfertigt sein.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer BGE 114 IB 268 · 06.12.1988GutgeheissenBei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone in BLN-Objekten und Riedgebieten geht der strenge Biotopschutz (Art. 18 ff. NHG) der forstwirtschaftlichen Erschliessung vor, sofern überwiegende Naturschutzinteressen betroffen sind und keine unvermeidbaren Eingriffe vorliegen.Bauen ausserhalb BauzoneBGer BGE 114 IB 81 · 02.03.1988GutgeheissenBei Vorhaben, die ein BLN-geschütztes Objekt beeinträchtigen könnten, ist eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 2 NHG im Rahmen eines bundesrechtskonformen Bewilligungsverfahrens erforderlich. Ein reines kantonales wasserrechtliches Verfahren genügt nicht, wenn auch raumplanerische und naturschutzrechtliche Belange…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.