Art. 7 lit. c BZO
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BRG ZH BRGE III Nrn. 0027-0028/2021 · 10.03.2021GutgeheissenEine Baubewilligung in der Kernzone ist nur dann rechtmässig, wenn das Bauvorhaben die gestalterischen Anforderungen der Bau- und Zonenordnung (insbesondere Art. 4 und Art. 7 lit. a/c BZO) sowie die besondere Rücksichtnahme auf Inventarobjekte gemäss § 238 Abs. 2 PBG erfüllt. Eine besonders gute ortsbauliche Gestaltung setzt voraus,…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.