Art. 7 BZO
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_674/2019 · 29.04.2020GutgeheissenDie Baubewilligung darf nicht von der Beibringung von Näherbaurechten abhängig gemacht werden, wenn historisch bestehende Servituten die bauliche Situation bereits regeln und keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse bestehen.BaubewilligungBRG ZH BRGE III Nr. 0019/2017 · 08.02.2017AbgewiesenEin privater Rechtsträger ist in der Zone für öffentliche Bauten (ZöBa) zonenkonform, wenn er eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt; dies gilt sowohl für überbetriebliche Lehrlingsausbildung als auch für berufsorientierte Weiterbildungskurse für Erwachsene, da der Kanton nach kantonalem Verfassungs- und Gesetzesrecht zur Förderung eines…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.