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Art. 7 Bst. d Anhang I FZA

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VGer BE 100 2023 49 · 31.07.2024AbgewiesenEin nachträglicher Familiennachzug nach abgelaufenen Fristen gemäss Art. 47 AIG kann nicht auf das Freizügigkeitsabkommen (FZA) gestützt werden, wenn der nachziehende Elternteil Drittstaatsangehöriger war und die Ehe mit der EU-Staatsangehörigen im Zeitpunkt des Gesuchs bereits geschieden war.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.