Art. 7 Abs. 6 USG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_577/2025 · 24.08.2026AbgewiesenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei unbewilligter Terrainveränderung in der Landwirtschaftszone ist verhältnismässig, wenn der Eingriff in den Boden durch unzulässige Abfallentsorgung (Schlamm mit Fällungsmitteln und Kunststoffresten) widerrechtlich ist und keine mildere Alternative besteht.Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneBGer BGE 120 IB 400 · 27.10.1994GutgeheissenEine Rodungsbewilligung für eine Aushubdeponie setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus, die insbesondere die Standortgebundenheit, die Eignung als Inertstoffdeponie und die Koordination mit anderen Bewilligungsverfahren prüft. Fehlt diese, verstösst die Bewilligung gegen Art. 5 WaG und die Koordinationspflicht.SondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.