Art. 7 Abs. 3 BauR
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50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer SG B 2020/65 · 28.04.2021GutgeheissenEine Stützmauer unterliegt denselben Grenzabstandsvorschriften wie eine Böschung, da sie gleichartige Beeinträchtigungen für das Nachbargrundstück verursacht. Der reglementarisch vorgeschriebene Grenzabstand von 0,5 Metern (Art. 7 Abs. 3 BauR) ist auch bei Stützmauern einzuhalten.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer SG B 2020/86 · 06.11.2020AbgewiesenDie massgebende Fassade im Sinne von Art. 7 Abs. 3 BauR ist der Bauteil, der eine Wärmedämmung im bautechnischen Sinn beinhaltet. Vorbauten wie Balkone zählen nicht zur Fassade, selbst wenn sie optisch oder materialmässig als Teil der Gebäudehülle wahrgenommen werden.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.