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Art. 7 Abs. 3 BauR

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2020/65 · 28.04.2021GutgeheissenEine Stützmauer unterliegt denselben Grenzabstandsvorschriften wie eine Böschung, da sie gleichartige Beeinträchtigungen für das Nachbargrundstück verursacht. Der reglementarisch vorgeschriebene Grenzabstand von 0,5 Metern (Art. 7 Abs. 3 BauR) ist auch bei Stützmauern einzuhalten.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer SG B 2020/86 · 06.11.2020AbgewiesenDie massgebende Fassade im Sinne von Art. 7 Abs. 3 BauR ist der Bauteil, der eine Wärmedämmung im bautechnischen Sinn beinhaltet. Vorbauten wie Balkone zählen nicht zur Fassade, selbst wenn sie optisch oder materialmässig als Teil der Gebäudehülle wahrgenommen werden.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.