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Art. 7 Abs. 2 NHG

24 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

63%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00765 · 07.05.2026GutgeheissenEin Meliorationsprojekt mit erheblichen Landumlegungen und Terrainveränderungen von mehr als 5 ha gilt als Gesamtmelioration nach Ziff. 80.1 lit. b Anhang UVPV und untersteht der UVP-Pflicht; die Genehmigung ohne vorgängige UVP verletzt Bundesumweltrecht. Liegt das Projekt im Nahbereich eines kantonalen Biotop-Schutzgebiets…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_235/2024 · 13.03.2026AbgewiesenEine Baubewilligung für eine Arealüberbauung kann nicht durch Nebenbestimmungen geheilt werden, wenn die Mängel eine konzeptionelle Überarbeitung erfordern und die gestalterischen Auswirkungen nicht konkret absehbar sind. Die Anwendung des ISOS setzt eine Bundesaufgabe und eine mögliche erhebliche Beeinträchtigung eines inventarisierten…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2024.00233 · 14.08.2025RückweisungEine Baubewilligung darf nicht unter der Nebenbestimmung erteilt werden, dass erst vor Baubeginn ein verbindliches Flachfundationskonzept einzureichen und zu genehmigen sei, wenn von der Realisierbarkeit der Flachfundation abhängt, ob eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung (und damit eine NHG-Prüfung) erforderlich ist. Ein solcher…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2024.00496 · 14.08.2025AbgewiesenDie Baubewilligungsbehörde verfügt bei der Bestimmung der einzureichenden Baugesuchsunterlagen über einen Ermessensspielraum, der von den Rechtsmittelbehörden zu respektieren ist; es genügt, wenn eine Abschirmung auf den Plänen ausgewiesen ist, ohne nähere Spezifikation. Eine Begutachtung durch die ENHK oder EKD ist nur erforderlich,…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00449 · 03.07.2025GutgeheissenDas Baurekursgericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es die Beurteilung der kantonalen Fachstelle zum Verzicht auf ein ENHK-Gutachten lediglich wiedergibt, ohne sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen. Bei einer Baubewilligung mit Bundesaufgabe im ISOS-Perimeter ist die inhaltliche Prüfung, ob eine erhebliche…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZG V 2023 119 · 11.04.2025AbgewiesenFehlt auf dem Bauareal nutzbares Grundwasservorkommen, so ist weder eine gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung gemäss Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV noch eine Bundesaufgabe nach NHG gegeben, weshalb kein Gutachten einer eidgenössischen Kommission (ENHK oder EKD) einzuholen ist. Beurteilt die zuständige kantonale Fachbehörde (Amt…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2024.00110 · 16.01.2025AbgewiesenDie Erteilung einer Baubewilligung für eine Solaranlage auf einem Kulturdenkmal (ISOS-A-Gebiet) gemäss Art. 18a Abs. 3 RPG stellt unabhängig davon, ob das Vorhaben inner- oder ausserhalb der Bauzone liegt, eine Bundesaufgabe dar, weshalb zwingend die kantonale Fachstelle zu befragen ist, ob ein Gutachten der ENHK oder EKD einzuholen…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer AG WBE.2023.287 · 08.10.2024Teilweise gutgeheissenBeim Projekt zur Optimierung eines ISOS-geschützten Wasserkraftwerks ist eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 6 NHG zwingend erforderlich; eine Konzessionsanpassung und Projektgenehmigung ohne vollständige Abwägung der Schutzanliegen gegen das Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien verletzt Bundesrecht. Das…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer ZH VB.2023.00062 · 27.08.2024AbgewiesenWurde ein verwaltungsrechtlicher Schutzvertrag vor Aufnahme des Gebiets ins ISOS abgeschlossen, war das ISOS bei den heimatschutzrechtlichen Interessenabwägungen nicht zu beachten; dem Grundsatz pacta sunt servanda und dem Vertrauen in den Vertragsbestand kommt erhöhtes Gewicht zu. Das im Schutzvertrag erwähnte Vorprojekt dient…BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00324 · 11.07.2024GutgeheissenDie Bewilligung einer Mobilfunkanlage stellt auch innerhalb der Bauzone eine Bundesaufgabe nach Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG dar; die zuständige kantonale Fachstelle ist zwingend beizuziehen, um zu beurteilen, ob ein Gutachten der ENHK oder EKD erforderlich ist, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung eines ISOS-Inventarobjekts nicht…BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00471 · 27.06.2024Teilweise gutgeheissenDie Pflicht zur Einholung eines ENHK-Gutachtens nach Art. 7 Abs. 2 NHG i.V.m. Art. 23 Abs. 4 NHV ist bei der Erfüllung einer Bundesaufgabe zwingend, sobald eine erhebliche Beeinträchtigung eines BLN-Objekts nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann; die Bewilligung einer zonenkonformen landwirtschaftlichen Baute nach Art. 16a RPG…BaubewilligungBGer 1C_58/2021 · 27.07.2023GutgeheissenEin Gestaltungsplan, der in einem ISOS-Gebiet Baubereiche festlegt, die mit den Schutzzielen des ISOS in Widerspruch stehen, erfordert die Einholung eines Gutachtens der ENHK, wenn eine Bundesaufgabe vorliegt (hier: Koordination mit Gewässerraumfestlegung und mögliche gewässerrechtliche Ausnahmebewilligung).GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_753/2021 · 24.01.2023AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Ortsbild- und Denkmalschutz (ISOS) und der haushälterischen Bodennutzung (Verdichtung) fiel zugunsten des Gestaltungsplans aus, da dieser die Vorgaben der ENHK/EKD einhielt und das ISOS-Erhaltungsziel als Empfehlung, nicht als zwingende Freihaltung interpretiert wurde.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionPlanungszoneVGer BE 100 2020 353 · 08.12.2021AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone ist standortgebunden im Sinne von Art. 24 Bst. a RPG, wenn sie eine Versorgungslücke im Nichtbaugebiet schliesst und funktechnisch nachgewiesen ist, dass kein geeigneter Alternativstandort innerhalb der Bauzone besteht. Die Ausnahmebewilligung ist zu erteilen, sofern keine überwiegenden…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0106-0111/2021 · 16.07.2021Teilweise gutgeheissenDie Erteilung einer gewässerschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung stellt eine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG dar, was die direkte Anwendbarkeit des ISOS und die Pflicht zur spezifischen Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 2 NHG sowie zur Einholung eines Gutachtens gemäss Art. 7 Abs. 2 NHG auslöst.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_412/2018 · 31.07.2019AbgewiesenDie Umzonung von einer Abbauzone in eine Rekultivierungszone bewirkt eine materielle Enteignung, wenn eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit einer gewerblichen Nutzung (hier: Deponiebetrieb) besteht und diese durch den Eingriff wirtschaftlich sinnlos wird. Das Abbauverbot hingegen begründet keine Entschädigungspflicht, da die…UmzonungOrtsplanungsrevisionBaubewilligungEnteignungBGer 1C_583/2017 · 11.02.2019GutgeheissenEin projektbezogener Sondernutzungsplan mit Baubewilligungswirkung unterliegt den Schutzvorschriften des NHG, wenn er eine Bundesaufgabe (z. B. gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung) auslöst. Bei erheblicher Beeinträchtigung eines Bundesinventars (ISOS) ist ein obligatorisches ENHK-Gutachten einzuholen und eine qualifizierte…GestaltungsplanSondernutzungsplanBaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_109/2018 · 06.02.2019GutgeheissenDie Aufhebung einzelner Gebirgslandeplätze im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) erfordert keine gleichzeitige Neufestsetzung aller Landeplätze, sofern die räumliche Abstimmung und Interessenabwägung für die betroffenen Standorte hinreichend geprüft wurden. Ein ENHK-Gutachten ist nur bei erheblicher Beeinträchtigung von…RichtplanungBGer BGE 145 II 176 · 01.01.2019GutgeheissenEin projektbezogener Sondernutzungsplan, der auf einem konkreten Richtprojekt beruht und bauliche Möglichkeiten detailliert und verbindlich konkretisiert, hat die Wirkung einer Baubewilligung und untersteht damit den Schutzvorschriften des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG).GestaltungsplanBaubewilligungSondernutzungsplanAusnahmebewilligungBVGer A-603/2017 · 31.01.2018GutgeheissenDie Aufhebung der Gebirgslandeplätze Rosenegg-West und Gumm ohne vorheriges ENHK-Gutachten und ohne umfassende Interessenabwägung gemäss Art. 6 NHG verstösst gegen das Raumplanungsrecht. Eine Abwägung muss die Schutzziele der BLN-Gebiete priorisieren und betriebliche Restriktionen als Alternative prüfen.BGer BGE 143 II 77 · 01.01.2017GutgeheissenEin dicht überbautes Gebiet nach Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV liegt nicht vor, wenn das Land entlang des Gewässers bei übergeordneter Betrachtung nicht dicht überbaut ist. Zudem stehen einer Ausnahmebewilligung im Gewässerraum überwiegende Interessen des Ortsbildschutzes (ISOS) entgegen.BaubewilligungAusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_558/2015 · 30.11.2016GutgeheissenEin dicht überbautes Gebiet im Sinne von Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV liegt nicht vor, wenn das Land entlang des Gewässers bei übergeordneter Betrachtung nicht dicht überbaut ist. Die Ausnahmebewilligung scheitert bereits an dieser Voraussetzung, unabhängig von weiteren Interessen wie dem Ortsbildschutz.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_71/2011 · 12.06.2012GutgeheissenDer Schutz der Moorlandschaft von nationaler Bedeutung (Art. 23b NHG) steht dem Bau oberirdischer und im Tagbau erstellter Tunnelabschnitte der Zürcher Oberlandautobahn (ZOA) zwingend entgegen, da solche Eingriffe mit den Schutzzielen unvereinbar sind und keine Interessenabwägung zulassen.BVGer A-1187/2011 · 29.03.2012GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Landesverteidigung und Natur-/Landschaftsschutz (BLN-Objekte, Jagdbanngebiet) erfordert bei Bundesaufgaben gemäss Art. 2 NHG die Einholung eines ENHK-Gutachtens und eine vollständige Sachverhaltsermittlung. Fehlende Abklärungen führen zur Aufhebung der Verfügung.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.